BFSG-Checkliste 2026: Website barrierefrei machen
Kurz gesagt
Seit dem 28. Juni 2025 gelten für bestimmte digitale Angebote an Verbraucher die Anforderungen des BFSG. Diese Checkliste hilft bei einer ersten technischen Prüfung. Zusätzlich sind der konkrete Geltungsbereich und die erforderlichen Informationen zur Barrierefreiheit zu klären. Bei Verstößen sind behördliche Maßnahmen und, je nach Fall, wettbewerbsrechtliche Schritte möglich.
Inhalt
Wer ist vom BFSG betroffen?
Das BFSG gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Dazu gehören unter anderem erfasste Online-Shops und Online-Buchungsangebote. Ob ein Angebot betroffen ist, richtet sich nach dem konkreten Anwendungsbereich des Gesetzes (§ 1 BFSG).
Ausnahme: Kleinstunternehmen sind von den Anforderungen an ihre Dienstleistungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Dafür müssen sie weniger als zehn Personen beschäftigen und entweder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens zwei Millionen Euro Jahresbilanzsumme haben (§ 2 Nr. 17 BFSG). Für erfasste Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
Die Checkliste (WCAG 2.1 AA)
Diese Punkte gehören zu einer barrierefreien Website. Sie eignen sich als erste Selbstprüfung:
- Kontraste ausreichend (Text gut lesbar auf dem Hintergrund)
- Tastatur-Bedienung vollständig möglich, auch ohne Maus
- Sichtbarer Fokus bei der Navigation per Tastatur
- Alt-Texte für alle informativen Bilder
- Beschriftete Formularfelder und klare Fehlermeldungen
- Logische Überschriften-Struktur (eine H1, sinnvolle Hierarchie)
- Zoom bis 200 Prozent ohne Funktionsverlust
- Untertitel für Videos mit Ton
- Verständliche Sprache und klare Linktexte
- ARIA-Attribute dort, wo Standard-HTML nicht ausreicht
Die Barrierefreiheitserklärung
Für erfasste Dienstleistungen sind die Informationen nach Anlage 3 bereitzustellen (§ 14 BFSG). Dazu gehören eine verständliche Beschreibung der Dienstleistung, Erläuterungen zu ihrer Durchführung und Angaben dazu, wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden. Die Informationen müssen selbst barrierefrei zugänglich sein. Eine Vorlage für öffentliche Stellen lässt sich dafür nicht unverändert übernehmen.
Fristen und Bußgelder
Bei Verstößen können die zuständigen Behörden Abhilfe verlangen und weitere Maßnahmen ergreifen. Das Gesetz sieht je nach Verstoß Bußgelder bis zu 100.000 Euro oder bis zu 10.000 Euro vor (§ 37 BFSG). Daraus lässt sich nicht ableiten, dass zunächst immer eine Verwarnung erfolgt.
Auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen können im konkreten Fall eine Rolle spielen. Eine Abmahnung und eine verlangte Unterlassungserklärung gehören in die rechtliche Prüfung, unter Beachtung der gesetzten Fristen.
Die Overlay-Falle
Ein Overlay allein belegt keine barrierefreie Website. Entscheidend ist, ob Inhalte und Abläufe tatsächlich zugänglich sind. Cenovio prüft die konkrete Umsetzung. Eine zusätzliche Darstellung kommt nur infrage, wenn sie die einschlägigen Anforderungen erfüllt.
Wie geht man vor?
Sinnvoll ist die Reihenfolge Audit, Umsetzung, Erklärung, laufende Prüfung. Ein Audit zeigt die konkreten Lücken, die Umsetzung behebt sie im Code, die Erklärung dokumentiert den Stand, und regelmäßige Prüfungen helfen, die Seite konform zu halten.
Kurz zusammengefasst: Seit dem 28. Juni 2025 gelten für bestimmte digitale Angebote an Verbraucher die Anforderungen des BFSG. Diese Checkliste hilft bei einer ersten technischen Prüfung. Zusätzlich sind der konkrete Geltungsbereich und die erforderlichen Informationen zur Barrierefreiheit zu klären. Bei Verstößen sind behördliche Maßnahmen und, je nach Fall, wettbewerbsrechtliche Schritte möglich.
Häufige Fragen
Entscheidend ist das Angebot. Das BFSG erfasst bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher, etwa im elektronischen Geschäftsverkehr. Für Dienstleistungen von Kleinstunternehmen gilt eine Ausnahme. Für öffentliche Stellen gelten eigene Vorgaben.
Nein. Ein Overlay allein belegt keine barrierefreie Website. Entscheidend ist, ob Inhalte und Abläufe tatsächlich zugänglich sind.
Seit dem 28. Juni 2025.
Das hängt von Umfang und Ausgangslage ab. Den passenden Rahmen ermitteln wir zuerst gemeinsam, ein Audit zeigt die konkreten Lücken.
Für erfasste Dienstleistungen gelten die Anforderungen der BFSGV und die Informationspflichten des BFSG. WCAG und EN 301 549 helfen bei der technischen Prüfung. Ob eine Norm eine rechtliche Konformitätsvermutung begründet, hängt von ihrer einschlägigen Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ab. Ein WCAG-Prüfbericht allein bestätigt keine vollständige BFSG-Konformität.
