Seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen Pflicht. Cenovio setzt Websites echt barrierefrei nach WCAG 2.1 AA um, abmahnsicher und nutzbar für alle.
Was eine barrierefreie Website konkret bringt.
Barrierefreiheit erfüllt nicht nur eine Pflicht, sie erweitert den Markt: Inhalte werden für Menschen mit Einschränkungen nutzbar, und davon profitieren alle, etwa durch klarere Struktur und bessere Bedienbarkeit. Sauberes, semantisches Markup hilft zusätzlich der Auffindbarkeit bei Google.
Was ein Verstoß kostet.
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Wer betroffen ist und nicht liefert, riskiert Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Hinzu kommt der Ausschluss eines Teils der Kundschaft. Details und Pflichten in der BFSG-Checkliste.
Der Mehrwert: echte Konformität statt Overlay-Falle.
Eingeblendete Barrierefreiheits-Overlays versprechen viel und schützen rechtlich kaum, oft verschlechtern sie die Nutzung sogar. Cenovio macht die Seite an der Substanz barrierefrei, nicht über ein Pflaster im Frontend.
Was Cenovio umsetzt
- Audit: Prüfung gegen WCAG 2.1 AA und BFSG-Anforderungen.
- Umsetzung: semantisches Markup, Tastaturbedienung, Kontraste, Alternativtexte.
- Dokumentation: Nachweis der Konformität.
- Neubau oder Nachrüstung: für bestehende wie neue Seiten.
Häufige Fragen.
Das hängt von Angebot und Größe ab. Der Check und die BFSG-Checkliste geben Klarheit.
Nein. Overlays schaffen meist keine echte Konformität und keinen verlässlichen Schutz.
Nach Zustand und Umfang der Seite. Den Rahmen klären wir gemeinsam.
Ja, über Audit und gezielte Nachrüstung.
Ja. Die Anforderung ist technologieneutral und richtet sich an das digitale Angebot, nicht an das System dahinter. Ob WordPress, TYPO3, Contao, Shopware oder eine eigene Anwendung: Unterschiedlich ist nur der Aufwand der Umsetzung. Ob die Pflicht überhaupt greift, hängt weiterhin von Angebot und Unternehmensgröße ab, nicht vom System.
Wissen zum Thema.
- Barrierefreiheit
BFSG-Checkliste 2026: Website barrierefrei machen
Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Websites in Deutschland barrierefrei sein, vor allem im E-Commerce und bei Online-Dienstleistungen. Maßgeblich ist der Standard WCAG 2.1 AA. Pflicht ist außerdem eine Barrierefreiheitserklärung. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro, und erste Abmahnwellen laufen bereits.
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Barrierefreiheit & BFSG: der Leitfaden für Unternehmen
Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Websites in Deutschland barrierefrei nach WCAG 2.1 AA sein, vor allem im E-Commerce und bei Online-Dienstleistungen. Pflicht ist eine Barrierefreiheitserklärung, bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 Euro. Dieser Leitfaden zeigt, wer betroffen ist, wie der Durchsetzungsstand 2026 aussieht und wie man rechtssicher umsetzt, ohne auf Overlay-Tricks hereinzufallen.
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