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Barrierefreie Websites, rechtssicher und für alle nutzbar.

Seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen Pflicht. Cenovio setzt Websites echt barrierefrei nach WCAG 2.1 AA um, abmahnsicher und nutzbar für alle.

Was eine barrierefreie Website konkret bringt.

Barrierefreiheit erfüllt nicht nur eine Pflicht, sie erweitert den Markt: Inhalte werden für Menschen mit Einschränkungen nutzbar, und davon profitieren alle, etwa durch klarere Struktur und bessere Bedienbarkeit. Sauberes, semantisches Markup hilft zusätzlich der Auffindbarkeit bei Google.

Was ein Verstoß kostet.

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Wer betroffen ist und nicht liefert, riskiert Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Hinzu kommt der Ausschluss eines Teils der Kundschaft. Details und Pflichten in der BFSG-Checkliste.

Der Mehrwert: echte Konformität statt Overlay-Falle.

Eingeblendete Barrierefreiheits-Overlays versprechen viel und schützen rechtlich kaum, oft verschlechtern sie die Nutzung sogar. Cenovio macht die Seite an der Substanz barrierefrei, nicht über ein Pflaster im Frontend.

Was Cenovio umsetzt

  • Audit: Prüfung gegen WCAG 2.1 AA und BFSG-Anforderungen.
  • Umsetzung: semantisches Markup, Tastaturbedienung, Kontraste, Alternativtexte.
  • Dokumentation: Nachweis der Konformität.
  • Neubau oder Nachrüstung: für bestehende wie neue Seiten.
FAQ

Frequently asked.

Wissen, ob die eigene Website BFSG-konform ist?