BFSG-Checkliste 2026: Website barrierefrei machen
Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Websites in Deutschland barrierefrei sein, vor allem im E-Commerce und bei Online-Dienstleistungen. Maßgeblich ist der Standard WCAG 2.1 AA. Pflicht ist außerdem eine Barrierefreiheitserklärung. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro, und erste Abmahnwellen laufen bereits.
Wer ist vom BFSG betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie (EAA) in deutsches Recht um. Betroffen sind private Unternehmen mit öffentlich zugänglichen Produkten oder digitalen Dienstleistungen, insbesondere Online-Shops und Online-Services.
Ausnahme: Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die ausschließlich Dienstleistungen anbieten. Wer Produkte verkauft, fällt in der Regel unter die Pflicht.
Die Checkliste (WCAG 2.1 AA)
Diese Punkte gehören zu einer barrierefreien Website. Sie eignen sich als erste Selbstprüfung:
- Kontraste ausreichend (Text gut lesbar auf dem Hintergrund)
- Tastatur-Bedienung vollständig möglich, auch ohne Maus
- Sichtbarer Fokus bei der Navigation per Tastatur
- Alt-Texte für alle informativen Bilder
- Beschriftete Formularfelder und klare Fehlermeldungen
- Logische Überschriften-Struktur (eine H1, sinnvolle Hierarchie)
- Zoom bis 200 Prozent ohne Funktionsverlust
- Untertitel für Videos mit Ton
- Verständliche Sprache und klare Linktexte
- ARIA-Attribute dort, wo Standard-HTML nicht ausreicht
Die Barrierefreiheitserklärung
Pflicht ist eine Erklärung, die den Stand der Barrierefreiheit dokumentiert und eine Kontaktmöglichkeit für Feedback bietet. Sie gehört gut auffindbar auf die Website, ähnlich wie Impressum und Datenschutz.
Fristen und Bußgelder
Die Pflicht gilt seit dem 28. Juni 2025. Marktüberwachungsbehörden prüfen stichprobenartig, und Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. In der Praxis folgen bei erstmaligen Verstößen 2026 meist zunächst Verwarnungen mit Fristen von vier bis acht Wochen, die volle Bußgeldhöhe greift vor allem bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen.
Parallel laufen seit Sommer 2025 wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die sich Anfang 2026 verstärkt haben, vor allem gegen Online-Shops. Ein ehrlicher Hinweis: Viele dieser Abmahnungen gelten juristisch als fragwürdig, etwa weil keine echte Wettbewerbsbeziehung besteht. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte deshalb nicht vorschnell unterzeichnet, sondern zuerst rechtlich geprüft werden.
Die Overlay-Falle
Sogenannte Accessibility-Overlays, also Widgets, die per Klick „Barrierefreiheit herstellen" sollen, gelten als nicht rechtssicher. Sie beheben die Probleme oft nicht an der Wurzel und können die Bedienung sogar verschlechtern. Verlässlich ist nur echte Umsetzung im Code, etwa sauberes HTML, Kontraste, Tastatur-Bedienung und Struktur.
Wie geht man vor?
Sinnvoll ist die Reihenfolge Audit, Umsetzung, Erklärung, laufende Prüfung. Ein Audit zeigt die konkreten Lücken, die Umsetzung behebt sie im Code, die Erklärung dokumentiert den Stand, und regelmäßige Prüfungen halten die Seite konform.
Kurz zusammengefasst: Barrierefreiheit ist seit 2025 für viele Websites Pflicht, der Standard ist WCAG 2.1 AA. Echte Umsetzung schlägt Overlays. Wer jetzt handelt, vermeidet Bußgelder und Abmahnungen und verbessert nebenbei Nutzerfreundlichkeit und SEO.
