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Leitfäden

Barrierefreiheit & BFSG: der Leitfaden für Unternehmen

2 min

Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Websites in Deutschland barrierefrei nach WCAG 2.1 AA sein, vor allem im E-Commerce und bei Online-Dienstleistungen. Pflicht ist eine Barrierefreiheitserklärung, bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 Euro. Dieser Leitfaden zeigt, wer betroffen ist, wie der Durchsetzungsstand 2026 aussieht und wie man rechtssicher umsetzt, ohne auf Overlay-Tricks hereinzufallen.

Inhalt

  1. Wer ist betroffen
  2. Was WCAG 2.1 AA verlangt
  3. Durchsetzungsstand 2026
  4. Die Overlay-Falle
  5. So setzt man um
  6. Nebeneffekt: besser für SEO und UX

1. Wer ist betroffen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie (EAA) um. Betroffen sind private Unternehmen mit öffentlich zugänglichen Produkten oder digitalen Dienstleistungen, insbesondere Online-Shops und Online-Services. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Umsatz, die ausschließlich Dienstleistungen anbieten. Die konkrete Betroffenheit im Einzelfall sollte rechtlich geprüft werden.

2. Was WCAG 2.1 AA verlangt

Maßgeblich ist der Standard WCAG 2.1 Level AA über die Norm EN 301 549. Die Kernpunkte und eine abhakbare Prüfliste stehen in der BFSG-Checkliste 2026. Dazu gehören unter anderem ausreichende Kontraste, vollständige Tastatur-Bedienung, Alt-Texte, beschriftete Formularfelder, eine logische Überschriften-Struktur und Untertitel für Videos.

3. Durchsetzungsstand 2026

Die Pflicht gilt, und Marktüberwachungsbehörden prüfen stichprobenartig. In der Praxis folgen bei erstmaligen Verstößen 2026 meist zunächst Verwarnungen mit Fristen von vier bis acht Wochen, die volle Bußgeldhöhe greift vor allem bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen.

Parallel laufen seit Sommer 2025 wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die sich Anfang 2026 verstärkt haben, vor allem gegen Online-Shops. Ein ehrlicher Hinweis: Viele dieser Abmahnungen gelten juristisch als fragwürdig, etwa weil keine echte Wettbewerbsbeziehung besteht. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte deshalb nicht vorschnell unterzeichnet, sondern zuerst rechtlich geprüft werden.

4. Die Overlay-Falle

Accessibility-Overlays, also Widgets, die per Klick „Barrierefreiheit herstellen" sollen, gelten als nicht rechtssicher. Sie beheben die Probleme oft nicht an der Wurzel und können die Bedienung sogar verschlechtern. Verlässlich ist nur echte Umsetzung im Code: semantisches HTML, Kontraste, Tastatur-Bedienung und saubere Struktur.

5. So setzt man um

Bewährt ist die Reihenfolge Audit, Umsetzung, Erklärung, laufende Prüfung. Erfahrungsgemäß lassen sich die kritischsten Fehler wie Kontraste, Alt-Texte und Formular-Labels in zwei bis vier Wochen beheben. Eine vollständige WCAG-2.1-AA-Konformität erfordert bei professioneller Umsetzung typischerweise sechs bis zwölf Wochen. Die Leistung dazu steht unter Barrierefreiheit / BFSG.

6. Nebeneffekt: besser für SEO und UX

Barrierefreiheit ist kein reiner Pflichtposten. Sauberes HTML, klare Struktur und gute Bedienbarkeit verbessern zugleich Nutzerfreundlichkeit, Ladezeit und SEO. Eine barrierefreie Seite ist in der Regel auch eine bessere Seite.

Kurz zusammengefasst: Barrierefreiheit ist seit 2025 für viele Websites Pflicht, der Standard ist WCAG 2.1 AA. Die Durchsetzung läuft, oft erst mit Verwarnungen, teils mit fragwürdigen Abmahnungen. Echte Umsetzung schlägt Overlays und zahlt zugleich auf SEO und UX ein.

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